Bewertungs- und Juryordnung · Edition 2026

Das Juryverfahren.

Wie die Pixaurum Webdesign Awards bewertet werden. Alle fünf Kategorien nach denselben 175 Prüfsätzen, mit festen Punktregeln und einer rechnerisch ermittelten Note.

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Fassung 1.2 · Stand 13. Oktober 2026

  • 4Kriterien mit fester Gewichtung
  • 175Prüfsätze im Prüfkatalog
  • 5Kategorien, ein gemeinsamer Maßstab
  • 0 bis 3Punkte je Prüfsatz nach festen Regeln

Auf einen Blick

So wird bewertet.

  • Ein Maßstab für alle Kategorien

    Visual Design, E-Commerce, Corporate & Brand, Portfolio & Agentur und Newcomer werden nach demselben Prüfkatalog, derselben Gewichtung und denselben Schwellenwerten bewertet.

  • 175 Prüfsätze

    Jedes Unterkriterium ist als Anforderung formuliert, deren Erfüllung sich an der Website selbst feststellen lässt. Andere Gesichtspunkte zählen nicht.

  • Feste Punktregeln

    Ob ein Prüfsatz 0, 1, 2 oder 3 Punkte erhält, hängt allein von Zahl und Gewicht der Befunde ab. Technische Werte werden gemessen und nach festen Grenzwerten eingestuft. Acht kreative Merkmale bilden einen Wahlpool, aus dem fünf erfüllt sein müssen.

  • Eine rechnerische Note

    Aus den Punkten ergibt sich je Kriterium ein Wert von 1 bis 10 und daraus die gewichtete Gesamtnote. Über die Auszeichnung entscheidet ausschließlich diese Note.

  • Lückenlos dokumentiert

    Jeder Befund wird mit Prüfseite, Prüfumgebung und Bildschirmaufnahme festgehalten. Einreichende erhalten ihren Bewertungsbogen auf Anfrage.

  • Unabhängig von Lizenzen

    Einreichung und Bewertung sind kostenfrei. Lizenzpakete werden erst angeboten, wenn alle Noten feststehen, und haben auf das Ergebnis keinen Einfluss.

Kategorien

Ein Maßstab für alle fünf Kategorien.

Die Kategorie entscheidet nur darüber, in welchem Feld ein Projekt antritt. Geprüft, gezählt und gerechnet wird in jeder Kategorie auf dieselbe Weise. Nur so lassen sich die Noten vergleichen, aus denen die Website des Jahres hervorgeht.

  • Visual Design
  • E-Commerce
  • Corporate & Brand
  • Portfolio & Agentur
  • Newcomer

Gemeinsamer Maßstab

  • 175 Prüfsätze
  • 35 · 25 · 20 · 20 Prozent Gewichtung
  • 0 bis 3 Punkte je Prüfsatz

Gesamtnote von 1,00 bis 10,00

  • Nomineeab 7,00
  • Winnerab 8,00, höchstens 80 je Kategorie
  • Website des Jahreshöchste Gesamtnote aller Kategorien

Bewertungs- und Juryordnung

Ordnung der Pixaurum Webdesign Awards, Edition 2026

§ 1

Geltungsbereich

  1. (1)

    Diese Ordnung regelt das Verfahren, nach dem die Jury der Pixaurum Webdesign Awards die Einreichungen der Edition 2026 bewertet. Sie regelt außerdem die Vergabe der Auszeichnungen Nominee, Winner und Website des Jahres.

  2. (2)

    Die Ordnung gilt gleichermaßen für alle fünf Kategorien des Wettbewerbs. Kriterien, Prüfsätze, Gewichtung, Bewertungsskala und Schwellenwerte sind für jede Kategorie identisch. Abweichende Regeln für einzelne Kategorien bestehen nicht.

  3. (3)

    Neben dieser Ordnung gelten die Teilnahmebedingungen. Betreffen beide Regelwerke dieselbe Frage der Bewertung, ist diese Ordnung maßgeblich.

  4. (4)

    Die Anlage 1 (Prüfkatalog) und die Anlage 2 (Prüfumgebungen und Messwerte) sind Bestandteil dieser Ordnung.

§ 2

Grundsätze der Bewertung

  1. (1)

    Gegenstand der Bewertung ist allein die eingereichte Website. Außer Betracht bleiben insbesondere Größe, Bekanntheit und Umsatz des einreichenden Unternehmens, frühere Auszeichnungen sowie die Frage, ob ein Lizenzpaket erworben wird.

  2. (2)

    Maßstab sind ausschließlich die 175 Prüfsätze des Prüfkatalogs. Jeder Prüfsatz beschreibt eine Anforderung, deren Erfüllung sich anhand der Website und der im Prüfkatalog genannten Prüfmittel feststellen lässt. Gesichtspunkte, die der Prüfkatalog nicht nennt, fließen in die Bewertung nicht ein.

  3. (3)

    Punkte vergibt die Jury ausschließlich nach den Regeln des § 7. Ein Ermessen steht ihr dabei nicht zu. Ob und welche Auszeichnung ein Projekt erhält, folgt allein aus der rechnerisch ermittelten Gesamtnote.

  4. (4)

    Alle Websites werden unter denselben Bedingungen geprüft. Prüfseiten, Prüfumgebungen, Werkzeuge und Messverfahren sind in § 8 und in Anlage 2 abschließend festgelegt.

§ 3

Die Jury

  1. (1)

    Die Bewertung obliegt der internen Jury der Pixaurum Webdesign Awards. Ihre Mitglieder sind an diese Ordnung gebunden. Weisungen, die das Ergebnis einer einzelnen Bewertung betreffen, sind unzulässig.

  2. (2)

    Jedes Projekt wird von einem Mitglied der Jury vollständig bewertet. Die Projekte werden den Mitgliedern in der Reihenfolge ihres Eingangs reihum zugeteilt.

  3. (3)

    Ein Mitglied der Jury ist von der Bewertung eines Projekts ausgeschlossen, wenn es

    1. in den 24 Monaten vor dem Einsendeschluss in geschäftlicher Beziehung zu den Einreichenden oder zum Inhaber der Website stand oder
    2. mit einer an dem Projekt beteiligten Person verheiratet oder durch Lebenspartnerschaft verbunden ist oder mit ihr in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist.

    In diesem Fall geht das Projekt auf das nächste Mitglied in der Reihenfolge nach Absatz 2 über.

  4. (4)

    Vor Beginn der Bewertung erklärt jedes Mitglied für jedes ihm zugeteilte Projekt in Textform, dass kein Ausschlussgrund vorliegt.

  5. (5)

    Websites, an deren Erstellung die Veranstalterin der Pixaurum Webdesign Awards oder ein Mitglied der Jury mitgewirkt hat, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für ein Projekt, das kein Mitglied der Jury ohne Ausschlussgrund bewerten kann.

§ 4

Kategorien

  1. (1)

    Die Auszeichnungen werden in den Kategorien Visual Design, E-Commerce, Corporate & Brand, Portfolio & Agentur und Newcomer vergeben.

  2. (2)

    Jedes Projekt tritt in genau einer Kategorie an. Die Einreichenden wählen die Kategorie bei der Einreichung. Eine Änderung durch die Jury findet nicht statt.

  3. (3)

    Für die Zulassung zu einer Kategorie gelten ausschließlich die Voraussetzungen der nachstehenden Übersicht. Auf die Bewertung selbst hat die Kategorie keinen Einfluss.

  4. Übersicht zu § 4 Absatz 3
    KategorieVoraussetzung der ZulassungBewertung
    Visual DesignKeine besonderen Voraussetzungen. Die Kategorie steht jeder Website offen.BewertungIdentisch in allen fünf KategorienPrüfkatalog mit 175 Prüfsätzen, Bewertungsskala, Gewichtung und Schwellenwerte
    E-CommerceDie Website ermöglicht es, Waren oder Dienstleistungen in einen Warenkorb zu legen und eine Bestellung abzugeben.
    Corporate & BrandDie Website ist der zentrale Online-Auftritt eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Marke.
    Portfolio & AgenturDie Website stellt die Arbeiten oder Leistungen eines Studios, einer Agentur, einer freiberuflich tätigen Person oder eines Kreativteams dar.
    NewcomerDas Unternehmen, dessen Website eingereicht wird, oder die Agentur, die die Website umgesetzt hat, wurde frühestens 36 Monate vor dem Einsendeschluss gegründet.

    Identisch in allen fünf Kategorien: Prüfkatalog mit 175 Prüfsätzen, Bewertungsskala, Gewichtung und Schwellenwerte.

  5. (4)

    Die Kategorie bestimmt allein, mit welchen anderen Projekten ein Projekt um die Plätze als Winner konkurriert (§ 10 Absatz 3). Da alle Kategorien nach demselben Maßstab bewertet werden, sind die Gesamtnoten kategorieübergreifend vergleichbar. Hierauf beruht die Ermittlung der Website des Jahres nach § 11.

§ 5

Ablauf und Fristen

  1. (1)

    Das Verfahren gliedert sich in folgende Abschnitte:

    1. Einreichung vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember 2026, 23:59 Uhr MEZ (Einsendeschluss). Maßgeblich ist der Eingang der Einreichung.
    2. Vorprüfung vom 16. bis zum 31. Dezember 2026.
    3. Bewertung im Live-Test vom 4. bis zum 29. Januar 2027.
    4. Veröffentlichung der Nominees am 1. Februar 2027.
    5. Bekanntgabe der Winner und der Website des Jahres am 5. März 2027.
  2. (2)

    Mit Ablauf des 31. Januar 2027 stehen sämtliche Gesamtnoten fest. Danach werden Bewertungen nur noch nach § 14 Absatz 3 berichtigt.

  3. (3)

    Die Einreichenden halten die Website bis zum 29. Januar 2027 unter der angegebenen Adresse erreichbar.

  4. Ablauf nach § 5 Absatz 1
    1. 1. Oktober bis 15. Dezember 2026
      EinreichungKostenlose Einreichung bis zum Einsendeschluss um 23:59 Uhr MEZ.
    2. 16. bis 31. Dezember 2026
      VorprüfungPrüfung der Zulassung, noch ohne inhaltliche Bewertung.
    3. 4. bis 29. Januar 2027
      Live-TestBewertung jeder Website an einem Prüftag in sechs Prüfumgebungen.
    4. 31. Januar 2027
      ErgebnisAlle Gesamtnoten stehen fest.
    5. 1. Februar 2027
      NomineesVeröffentlichung der Nominees.
    6. 5. März 2027
      Winner und Website des JahresBekanntgabe.
§ 6

Vorprüfung

  1. (1)

    In der Vorprüfung stellt die Jury fest, ob eine Einreichung zur Bewertung zugelassen wird. Zugelassen wird eine Einreichung, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    1. Die Website ist unter der angegebenen Adresse öffentlich, ohne Zugangsdaten und über eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS) erreichbar.
    2. Die Website ist fertiggestellt. Auf den Prüfseiten finden sich keine Platzhaltertexte, keine Blindbilder und keine als unfertig gekennzeichneten Bereiche.
    3. Hat eine dritte Person das Projekt vorgeschlagen, liegt die Bestätigung der Teilnahme durch das Unternehmen oder die Agentur vor.
    4. Das Projekt erfüllt die Voraussetzungen der gewählten Kategorie nach § 4 Absatz 3.
    5. Ein Ausschluss nach § 3 Absatz 5 liegt nicht vor.
    6. Die Einreichung nennt die Branche des Auftraggebers und beschreibt die Leitidee des Projekts in höchstens 500 Zeichen.
  2. (2)

    Fehlt eine Voraussetzung, wird die Einreichung nicht zugelassen. Die Einreichenden erhalten eine Mitteilung, die die fehlende Voraussetzung benennt.

  3. (3)

    Scheitert die Zulassung allein an Absatz 1 Nummer 4, können die Einreichenden binnen sieben Tagen nach Zugang der Mitteilung eine andere Kategorie wählen, deren Voraussetzungen das Projekt erfüllt. Die Vorprüfung wird sodann für diese Kategorie fortgesetzt.

  4. (4)

    Eine inhaltliche Bewertung findet in der Vorprüfung nicht statt.

§ 7

Bewertung der Unterkriterien

  1. (1)

    Jeder Prüfsatz des Prüfkatalogs bildet ein Unterkriterium. Die Jury bewertet jedes Unterkriterium mit 0, 1, 2 oder 3 Punkten. Zwischenwerte werden nicht vergeben.

  2. (2)

    Ein Befund ist eine Stelle der Prüfseiten, an der die Anforderung des Prüfsatzes nicht erfüllt ist. Stelle ist das einzelne Element. Kehrt ein Element auf mehreren Prüfseiten oder in mehreren Prüfumgebungen wieder, zählt eine Abweichung an ihm als ein Befund. Wesentlich ist ein Befund, wenn wegen der Abweichung eine Information nicht wahrgenommen oder eine Funktion nicht ausgeführt werden kann. Alle übrigen Befunde sind geringfügig.

  3. (3)

    Die Punktzahl ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Vergeben wird die höchste Stufe, deren Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

  4. Bewertungsskala nach § 7 Absatz 3
    3PunkteKein Befund.
    2PunkteKein wesentlicher Befund und höchstens zwei geringfügige Befunde.
    1PunktHöchstens ein wesentlicher Befund und insgesamt nicht mehr als fünf Befunde.
    0PunkteMehr als ein wesentlicher Befund, mehr als fünf Befunde oder Anforderung an keiner Stelle erfüllt.
    n. a.Nur unter der Bedingung, die der Prüfkatalog für das Unterkriterium nennt. Das Unterkriterium zählt dann weder zu den erreichten noch zu den möglichen Punkten.
  5. (4)

    Ist die Anforderung eines Prüfsatzes an keiner Stelle der Prüfseiten erfüllt, erhält das Unterkriterium 0 Punkte. Verlangt ein Prüfsatz allein, dass eine Höchstzahl nicht überschritten, eine Mindestzahl erreicht oder ein Merkmal vorhanden ist, erhält das Unterkriterium 3 Punkte, wenn die Anforderung erfüllt ist, und andernfalls 0 Punkte.

  6. (5)

    Bei den Messprüfsätzen, die Anlage 2 Teil B aufführt, ergibt sich die Punktzahl ausschließlich aus dem gemessenen Wert. Die dort genannten Grenzwerte gelten der Reihe nach für 3, 2, 1 und 0 Punkte. Die Absätze 2 bis 4 finden auf Messprüfsätze keine Anwendung.

  7. (6)

    Als nicht anwendbar darf ein Unterkriterium nur gekennzeichnet werden, wenn der Prüfkatalog dies für das Unterkriterium ausdrücklich vorsieht und die dort genannte Bedingung vorliegt. Fehlt ein Element, das ein Prüfsatz voraussetzt, ohne dass diese Bedingung vorliegt, erhält das Unterkriterium 0 Punkte.

  8. (7)

    Die acht im Prüfkatalog als Wahlprüfsatz gekennzeichneten Unterkriterien K-18, K-34, K-38, K-43, K-44, K-45, K-47 und K-48 bilden den Wahlpool des Kriteriums Kreativität & Innovation. Ein Wahlprüfsatz ist entweder erfüllt oder nicht erfüllt. Für jeden erfüllten Wahlprüfsatz werden 3 Punkte vergeben, höchstens jedoch für fünf Wahlprüfsätze. Der Wahlpool trägt damit bis zu 15 Punkte zum Kriterium bei. Eine Kennzeichnung als nicht anwendbar ist bei Wahlprüfsätzen ausgeschlossen.

  9. (8)

    Erhält ein Unterkriterium weniger als 3 Punkte, hält die Jury jeden zugrunde liegenden Befund mit Prüfseite, Prüfumgebung und Bildschirmaufnahme fest.

§ 8

Prüfgegenstand und Prüfumgebung

  1. (1)

    Die Jury prüft jede Website an einem Prüftag innerhalb des Zeitraums nach § 5 Absatz 1 Nummer 3. Bewertet wird der Zustand der Website am Prüftag. Diesen Zustand sichert die Jury durch Bildschirmaufnahmen, Messprotokolle und eine Archivkopie der Prüfseiten. Spätere Änderungen an der Website bleiben unberücksichtigt.

  2. (2)

    Prüfseiten sind

    1. die Startseite,
    2. vier weitere Unterseiten, die die Einreichenden bei der Einreichung benennen, und
    3. bei jeder Website, die eine Bestellung ermöglicht, zusätzlich der Bestellablauf vom Warenkorb bis zu der Seite, auf der die Bestellung verbindlich abgegeben würde. Eine Bestellung wird nicht abgegeben.

    Benennen die Einreichenden weniger als vier Unterseiten, werden die Zielseiten der Hauptnavigation in deren Reihenfolge ergänzt. Besteht die Website aus einer einzigen Seite, ist diese die einzige Prüfseite. Impressum, Datenschutzerklärung und die Fehlerseite nach D-52 werden nur für die Prüfsätze herangezogen, die sie ausdrücklich nennen.

  3. (3)

    Geprüft wird in den sechs Prüfumgebungen der Anlage 2 Teil A. Maßgeblich sind die am 4. Januar 2027 aktuellen stabilen Versionen der dort genannten Betriebssysteme und Browser. Die Prüfung erfolgt auf physischen Endgeräten.

  4. (4)

    Einwilligungsdialoge für Cookies und vergleichbare Technologien beantwortet die Jury mit der Auswahl, die ausschließlich technisch notwendige Technologien zulässt. Inhalte, die erst nach einer weitergehenden Einwilligung erscheinen, werden nicht bewertet.

  5. (5)

    Jedes Formular wird zunächst mit leeren Pflichtfeldern und anschließend vollständig mit Testdaten abgesendet. In das erste Feld ohne Formatvorgabe trägt die Jury den Vermerk „Prüfung Pixaurum Webdesign Awards“ ein.

  6. (6)

    Der erste Aufruf einer Website erfolgt spätestens am 25. Januar 2027. Ist die Website dabei nicht erreichbar, wiederholt die Jury den Aufruf an zwei weiteren Tagen im Abstand von jeweils mindestens 24 Stunden. Als Prüftag gilt der erste Tag, an dem die Website erreichbar ist. Bleibt sie auch beim dritten Aufruf unerreichbar, wird das Projekt nicht bewertet.

  7. (7)

    Bietet die Website mehrere Sprachfassungen an, wird die deutsche Fassung geprüft. Fehlt eine deutsche Fassung, ist die Fassung maßgeblich, die beim Aufruf der Startseite ohne Sprachwahl erscheint.

§ 9

Ermittlung der Noten

  1. (1)

    Für jedes der vier Kriterien wird eine Kriteriumsnote zwischen 1 und 10 ermittelt. Sie berechnet sich nach der Formel N = 1 + 9 × P ÷ Pmax. Dabei bezeichnet P die Summe der in dem Kriterium erreichten Punkte und Pmax die höchstmögliche Punktzahl. Pmax beträgt drei Punkte für jedes anwendbare Unterkriterium. Im Kriterium Kreativität & Innovation treten an die Stelle der acht Wahlprüfsätze die 15 Punkte des Wahlpools nach § 7 Absatz 7.

  2. (2)

    Die Gesamtnote ist der gewichtete Mittelwert der vier Kriteriumsnoten. Das Gewicht beträgt für Design & Ästhetik 35 Prozent, für Usability & Zugänglichkeit 25 Prozent, für Kreativität & Innovation 20 Prozent und für Technik & Performance 20 Prozent.

  3. (3)

    Die Gesamtnote wird aus den ungerundeten Kriteriumsnoten berechnet. Anschließend werden Kriteriumsnoten und Gesamtnote kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet und in dieser Form veröffentlicht.

  4. (4)

    Das nachstehende Beispiel veranschaulicht die Berechnung. Es ist nicht Bestandteil der Regelung.

  5. Gewichtung nach § 9 Absatz 2
    • 35 %Design & Ästhetik64 Unterkriterien
    • 25 %Usability & Zugänglichkeit42 Unterkriterien
    • 20 %Kreativität & Innovation51 Unterkriterien
    • 20 %Technik & Performance18 Unterkriterien
    Formeln nach § 9 Absatz 1 und 2

    KriteriumsnoteN = 1 + 9 × P ÷ Pmax

    GesamtnoteG = 0,35 × NDesign + 0,25 × NUsability + 0,20 × NKreativität + 0,20 × NTechnik

    Rechenbeispiel zu § 9 Absatz 4
    • Design & Ästhetik8,45
      Anwendbare Unterkriterien
      62
      Erreichte Punkte
      154 von 186
      Gewicht
      35 %
      Anteil an der Gesamtnote
      2,958
    • Usability & Zugänglichkeit7,77
      Anwendbare Unterkriterien
      39
      Erreichte Punkte
      88 von 117
      Gewicht
      25 %
      Anteil an der Gesamtnote
      1,942
    • Kreativität & Innovation8,91
      Anwendbare Unterkriterien
      42 + Wahlpool
      Erreichte Punkte
      124 von 141
      Gewicht
      20 %
      Anteil an der Gesamtnote
      1,783
    • Technik & Performance7,00
      Anwendbare Unterkriterien
      18
      Erreichte Punkte
      36 von 54
      Gewicht
      20 %
      Anteil an der Gesamtnote
      1,400
    Gesamtnote, gerundet8,08

    Beispiel Technik: 1 + 9 × 36 ÷ 54 = 7,00. Die Anteile ergeben sich aus den ungerundeten Kriteriumsnoten (§ 9 Absatz 3), ihre Summe beträgt 8,083. Der Schwellenwert für Winner von 8,00 ist erreicht. Im Kriterium Kreativität trägt der Wahlpool 15 der 141 möglichen Punkte bei.

§ 10

Nominee und Winner

  1. (1)

    Ein Projekt mit einer Gesamtnote von mindestens 7,00 wird als Nominee ausgezeichnet und am 1. Februar 2027 veröffentlicht. Für die Schwellenwerte dieses Paragrafen ist die gerundete Gesamtnote maßgeblich.

  2. (2)

    Ein Projekt mit einer Gesamtnote von mindestens 8,00 wird als Winner seiner Kategorie ausgezeichnet. Bis zur Bekanntgabe am 5. März 2027 wird es als Nominee geführt.

  3. (3)

    Je Kategorie werden höchstens 80 Projekte als Winner ausgezeichnet. Erreichen in einer Kategorie mehr als 80 Projekte eine Gesamtnote von mindestens 8,00, werden die 80 Projekte mit der höchsten Gesamtnote Winner. Die übrigen behalten die Auszeichnung als Nominee.

  4. (4)

    Eine Mindestzahl an Auszeichnungen besteht nicht. Erreicht in einer Kategorie kein Projekt den Schwellenwert einer Auszeichnung, wird diese Auszeichnung dort nicht vergeben.

  5. Notenskala nach § 10
    • ab 8,00
      WinnerHöchstens 80 Projekte je Kategorie.
      Beispiel 8,08
    • 7,00 bis 7,99
      NomineeVeröffentlichung am 1. Februar 2027.
    • unter 7,00
      Keine AuszeichnungDie Website wird nicht ausgezeichnet.

    Die Gesamtnote 8,08 aus dem Rechenbeispiel zu § 9 liegt im Bereich Winner.

§ 11

Website des Jahres

  1. (1)

    Website des Jahres wird das Projekt, das unter allen als Winner ausgezeichneten Projekten der Edition die höchste Gesamtnote erreicht. Die fünf Kategorien werden hierfür gemeinsam betrachtet.

  2. (2)

    Je Edition wird genau eine Website des Jahres ausgezeichnet. Gibt es keinen Winner, entfällt die Auszeichnung.

  3. (3)

    Die Website des Jahres behält ihre Auszeichnung als Winner ihrer Kategorie und wird auf die Höchstzahl nach § 10 Absatz 3 angerechnet.

§ 12

Gleichstand

  1. (1)

    Kommt es für die Höchstzahl nach § 10 Absatz 3 oder für die Ermittlung nach § 11 auf die Rangfolge von Projekten mit gleicher gerundeter Gesamtnote an, entscheiden nacheinander folgende Merkmale:

    1. die höhere ungerundete Gesamtnote,
    2. die höhere ungerundete Kriteriumsnote Design & Ästhetik,
    3. die höhere ungerundete Kriteriumsnote Usability & Zugänglichkeit,
    4. die höhere ungerundete Kriteriumsnote Kreativität & Innovation,
    5. die höhere ungerundete Kriteriumsnote Technik & Performance,
    6. die größere Zahl an Unterkriterien mit 3 Punkten,
    7. der frühere Eingang der Einreichung.

    Ein Merkmal wird nur herangezogen, wenn das vorhergehende keinen Unterschied ergibt.

  2. (2)

    Ein Losentscheid findet nicht statt.

§ 13

Unabhängigkeit von Lizenzen

  1. (1)

    Einreichung, Vorprüfung und Bewertung sind kostenfrei.

  2. (2)

    Lizenzpakete für Siegel, Urkunde und Trophäe werden erst angeboten, wenn alle Gesamtnoten nach § 5 Absatz 2 feststehen. Ihr Erwerb ist freiwillig; dies gilt auch für die Website des Jahres.

  3. (3)

    Der Erwerb eines Lizenzpakets hat keinen Einfluss auf Bewertung, Gesamtnote oder Auszeichnung. Vor Abschluss der Bewertung erhält die Jury keine Kenntnis von Anfragen zu Lizenzen.

  4. (4)

    Sämtliche Auszeichnungen werden auf der Website der Pixaurum Webdesign Awards veröffentlicht, unabhängig davon, ob ein Lizenzpaket erworben wurde.

§ 14

Dokumentation, Einsicht und Berichtigung

  1. (1)

    Für jedes bewertete Projekt führt die Jury einen Bewertungsbogen. Er enthält die Punktzahl jedes Unterkriteriums, die Kennzeichnungen als nicht anwendbar, die Befunde nach § 7 Absatz 8, die Messprotokolle sowie die Kriteriumsnoten und die Gesamtnote.

  2. (2)

    Nach der Bekanntgabe am 5. März 2027 erhalten die Einreichenden den Bewertungsbogen ihres Projekts auf Anfrage in Textform.

  3. (3)

    Rechen- und Übertragungsfehler werden berichtigt, wenn die Einreichenden sie binnen 14 Tagen nach Erhalt des Bewertungsbogens in Textform anzeigen. Eine erneute inhaltliche Prüfung findet nicht statt. Ergibt die Berichtigung eine höhere Auszeichnung, wird diese nachträglich vergeben. Die Höchstzahl nach § 10 Absatz 3 erhöht sich in diesem Fall entsprechend. Die Auszeichnung als Website des Jahres wird nicht nachträglich vergeben. Ergibt die Berichtigung eine niedrigere Gesamtnote, bleibt die vergebene Auszeichnung bestehen. Auszeichnungen anderer Projekte bleiben in jedem Fall unberührt.

  4. (4)

    Die Bewertungsunterlagen werden bis zum 31. Dezember 2027 aufbewahrt.

  5. (5)

    Im Übrigen ist das Ergebnis der Bewertung endgültig.

§ 15

Geltung

  1. (1)

    Diese Ordnung gilt in der Fassung 1.2 vom 13. Oktober 2026 für die Edition 2026.

  2. (2)

    Während der laufenden Edition wird die Ordnung inhaltlich nicht geändert. Redaktionelle Korrekturen, die die Bewertung nicht berühren, werden unter Angabe des Datums kenntlich gemacht.

Anlage 1

Prüfkatalog

175 Prüfsätze in vier Kriterien. Die Kennung jedes Prüfsatzes wird im Bewertungsbogen verwendet. Messprüfsätze werden nach den Grenzwerten der Anlage 2 eingestuft. Die acht Wahlprüfsätze bilden einen Pool, aus dem fünf erfüllt sein müssen (§ 7 Absatz 7). Ein Unterkriterium darf nur dann als nicht anwendbar gelten, wenn es hier ausdrücklich so gekennzeichnet ist.

Design & Ästhetik

64 Unterkriterien · Gewicht 35 %

Komposition und Raster

D-01 bis D-12
D-01

Die Prüfseiten folgen einem erkennbaren Raster. Inhalte und Bildelemente sind an dessen Spalten und Achsen ausgerichtet.

D-02

Abstände zwischen gleichartigen Elementen sind auf allen Prüfseiten einheitlich bemessen.

D-03

Die Abstände folgen einer festen Stufung. Zusammengehörige Inhalte stehen enger beieinander als voneinander getrennte.

D-04

Jede Prüfseite enthält im ersten sichtbaren Bildschirmbereich ein eindeutiges Hauptelement, das sich durch Größe, Kontrast oder Position von allen übrigen Elementen abhebt.

D-05

Keine Überschrift einer niedrigeren Ebene ist größer gesetzt als eine Überschrift einer höheren Ebene. Fließtext ist nicht größer gesetzt als die Überschriften seines Abschnitts.

D-06

Zwischen zwei Inhaltsblöcken besteht auf allen Prüfseiten ein Abstand, der mindestens der Zeilenhöhe des Fließtextes entspricht.

D-07

Der erste sichtbare Bildschirmbereich der Startseite besteht nicht ausschließlich aus Fließtext.

D-08

Elemente überlagern sich nicht unbeabsichtigt. In keiner Prüfumgebung werden Texte, Bilder oder Bedienelemente abgeschnitten.

D-09

In den Prüfumgebungen P5 und P6 erscheinen die Inhaltsblöcke jeder Prüfseite in derselben Reihenfolge wie in P1.

D-10

Die seitlichen Ränder des Inhaltsbereichs sind auf allen Prüfseiten gleich breit und betragen auf kleinen Bildschirmen mindestens 16 Pixel.

D-11

Inhaltsbereiche sind in ihrer Breite begrenzt. In der Prüfumgebung P3 erstreckt sich Fließtext nicht über die volle Fensterbreite.

D-12

Jeder Übergang zwischen zwei Abschnitten ist durch Abstand, Flächenwechsel, Linie oder Bildwechsel markiert.

Typografie

D-13 bis D-24
D-13

Auf der gesamten Website kommen höchstens drei Schriftfamilien zum Einsatz.

D-14

Jede Schriftfamilie erfüllt eine feste Rolle, zum Beispiel für Überschriften, für Fließtext oder für Auszeichnungen. Diese Zuordnung ist auf allen Prüfseiten dieselbe.

D-15

Die Schriftgrößen folgen einer festen Abstufung. Auf den Prüfseiten kommen je Prüfumgebung höchstens zehn verschiedene Schriftgrößen vor.

D-16

Der Fließtext ist auf großen Bildschirmen mindestens 16 Pixel und auf kleinen Bildschirmen mindestens 15 Pixel groß.

D-17

Der Zeilenabstand des Fließtextes beträgt mindestens das 1,4-Fache der Schriftgröße.

D-18

Eine Zeile Fließtext umfasst auf großen Bildschirmen nicht mehr als 90 Zeichen.

D-19

Überschriften sind durch Größe, Schnitt oder Schriftfamilie eindeutig vom Fließtext und voneinander unterschieden.

D-20

Mehrzeilige Überschriften enden in keiner Prüfumgebung mit einem einzelnen Wort in der letzten Zeile.

D-21

Typografische Zeichen sind korrekt gesetzt. Dazu gehören deutsche Anführungszeichen, der Halbgeviertstrich in Zahlenbereichen und der Apostroph anstelle des Akzentzeichens.

D-22

Inhaltstragender Text ist als Text eingebunden und nicht als Bild. Logos sind hiervon ausgenommen.

D-23

Beim Laden der Schriften verschieben sich Inhalte nicht sichtbar.

D-24

Hervorhebungen im Fließtext sind einheitlich eingesetzt. Dieselbe Art der Hervorhebung erfüllt auf allen Prüfseiten dieselbe Funktion.

Farbe

D-25 bis D-34
D-25

Abgesehen von Fotografien, Videos und Illustrationen kommen auf den Prüfseiten höchstens vierzehn verschiedene Farbwerte vor. Transparenzstufen eines Farbwerts zählen nicht gesondert.

D-26

Jeder Farbwert erfüllt auf allen Prüfseiten dieselbe Funktion als Hintergrund-, Text-, Akzent- oder Interaktionsfarbe.

D-27

Interaktive Elemente heben sich auf allen Prüfseiten in derselben Weise farblich von nicht interaktiven Elementen ab.

D-28

Akzentfarben sind ausgewählten Elementen vorbehalten und kennzeichnen auf allen Prüfseiten dieselbe Art von Inhalt oder Funktion.

D-29

Die Markenfarben aus Logo und Erscheinungsbild sind Bestandteil der Palette.

D-30

Farbverläufe weisen in keiner Prüfumgebung sichtbare Stufen auf.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Farbverläufe enthalten.
D-31

Hintergrund- und Flächenfarben sind für gleichartige Inhalte auf allen Prüfseiten einheitlich verwendet.

D-32

Die primäre Handlungsaufforderung eines Abschnitts weist unter dessen Bedienelementen das höchste Kontrastverhältnis zu ihrem Hintergrund auf.

D-33

Bietet die Website einen alternativen Farbmodus an, sind darin alle Elemente der Prüfseiten gestaltet und lesbar.

n. a. zulässig
wenn die Website keinen alternativen Farbmodus anbietet.
D-34

Systemfarben des Browsers wie das voreingestellte Linkblau, der voreingestellte Fokusrahmen oder die voreingestellte Markierungsfarbe treten nicht ungestaltet auf.

Bildsprache und Medien

D-35 bis D-44
D-35

Bilder werden in einer Auflösung ausgeliefert, die in keiner Prüfumgebung zu sichtbarer Unschärfe oder Pixelbildung führt.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Bilder enthalten.
D-36

Bilder sind nicht verzerrt. Ihr Seitenverhältnis bleibt in allen Prüfumgebungen erhalten.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Bilder enthalten.
D-37

Bildausschnitte sind so gewählt, dass das Hauptmotiv in allen Prüfumgebungen vollständig sichtbar bleibt.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Bilder enthalten.
D-38

Fotografien derselben Funktion, etwa Porträts oder Produktbilder, haben auf allen Prüfseiten dasselbe Seitenverhältnis und dieselbe Farbbehandlung.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Fotografien enthalten.
D-39

Icons und Illustrationen stammen aus einem einheitlichen Satz mit gleicher Strichstärke, Formensprache und Detailtiefe.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten weder Icons noch Illustrationen enthalten.
D-40

Jedes Bild zeigt einen Gegenstand, eine Person, einen Ort oder ein Ergebnis, der oder das im Text seines Abschnitts genannt wird. Rein dekorative Hintergründe sind ausgenommen.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Bilder enthalten.
D-41

Videos und Animationen laufen in allen Prüfumgebungen ohne sichtbare Aussetzer ab.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten weder Videos noch Animationen enthalten.
D-42

Videos verfügen über ein gestaltetes Vorschaubild, das vor dem Abspielen angezeigt wird.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Videos enthalten.
D-43

Logos, Icons und Grafiken werden als Vektorgrafik oder in mindestens doppelter Pixeldichte ausgeliefert.

D-44

Für Bilder und Medien ist während des Ladens ein Platz reserviert oder ein gestalteter Platzhalter angezeigt.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten weder Bilder noch Videos enthalten.

Konsistenz und Gestaltungssystem

D-45 bis D-54
D-45

Gleichartige Komponenten wie Buttons, Karten, Formularfelder und Links sind auf allen Prüfseiten identisch gestaltet.

D-46

Buttons treten in höchstens drei gestalterischen Varianten auf. Jeder Variante ist eine feste Funktion zugeordnet.

D-47

Eckenradien, Linienstärken und Schatten folgen festen Werten und sind bei gleichartigen Elementen identisch.

D-48

Navigation, Logo und Fußbereich stehen auf allen Prüfseiten an derselben Stelle und sind gleich gestaltet.

D-49

Das Logo wird unverzerrt und in voller Schärfe dargestellt. Andere Elemente ragen nicht in seinen Schutzraum hinein.

D-50

Alle Prüfseiten verwenden dieselben Schriften, Farben, Abstände und Komponenten wie die Startseite.

D-51

Impressum und Datenschutzerklärung sind im Gestaltungssystem der Website gestaltet und nicht als ungestaltete Fremdseite eingebunden.

D-52

Die Fehlerseite, die beim Aufruf einer nicht vorhandenen Adresse unterhalb der Domain erscheint, ist im Gestaltungssystem der Website gestaltet und führt in die Navigation zurück.

D-53

Der Einwilligungsdialog für Cookies ist in Schrift, Farbe und Form an die Website angepasst.

n. a. zulässig
wenn die Website keinen Einwilligungsdialog anzeigt.
D-54

Favicon und Symbole für Startbildschirme sind vorhanden und zeigen die Marke.

Detailqualität

D-55 bis D-64
D-55

Interaktive Elemente haben gestaltete Zustände für das Überfahren mit der Maus, für den Tastaturfokus und für die Betätigung.

D-56

Lädt die Website Inhalte nach, zeigt sie währenddessen einen gestalteten Hinweis anstelle einer leeren Fläche.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Inhalte nachladen.
D-57

Systemmeldungen wie Bestätigungen, Hinweise und Fehlermeldungen folgen dem Gestaltungssystem der Website.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Systemmeldungen auslösen.
D-58

Übergänge und Animationen verwenden einheitliche Dauern und Bewegungskurven.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten weder Übergänge noch Animationen enthalten.
D-59

Keine Animation verzögert den Zugriff auf Inhalte um mehr als eine Sekunde.

D-60

Icons sind in Größe und Position auf den begleitenden Text abgestimmt und mit ihm auf einer Linie ausgerichtet.

D-61

Der Mauszeiger nimmt über klickbaren Elementen die Zeigeform an und über nicht klickbaren Elementen nicht.

D-62

Keine Prüfseite lässt sich in einer Prüfumgebung ungewollt horizontal scrollen.

D-63

Lange Wörter werden auf kleinen Bildschirmen getrennt oder umbrochen und laufen nicht über den Rand hinaus.

D-64

Rechtschreibung und Zeichensetzung der sichtbaren Texte auf den Prüfseiten sind fehlerfrei. Jeder Fehler gilt als geringfügiger Befund.

Usability & Zugänglichkeit

42 Unterkriterien · Gewicht 25 %

Orientierung und Navigation

U-01 bis U-10
U-01

Die Hauptnavigation ist von jeder Prüfseite aus erreichbar.

U-02

Die erste Ebene der Hauptnavigation umfasst höchstens sieben Punkte. Gezählt werden die Punkte, die ohne Öffnen eines Untermenüs sichtbar sind. Liegt die Navigation hinter einer Menüschaltfläche, zählen die Punkte, die nach deren Öffnen auf der ersten Ebene erscheinen.

U-03

Die Bezeichnungen der Navigationspunkte sind eindeutig und stimmen mit den Überschriften der Zielseiten überein.

U-04

Auf Unterseiten ist die aktuelle Position erkennbar, entweder durch einen hervorgehobenen Navigationspunkt oder durch eine Pfadnavigation.

n. a. zulässig
wenn zu den Prüfseiten keine Unterseite gehört.
U-05

Das Logo führt auf allen Prüfseiten zur Startseite.

U-06

Jede Prüfseite trägt einen eigenen Seitentitel, der den Inhalt der Seite und die Website benennt.

U-07

Jede Prüfseite ist von der Startseite aus mit höchstens drei Klicks erreichbar.

U-08

Links im Fließtext sind ohne Überfahren mit der Maus als Links erkennbar.

n. a. zulässig
wenn der Fließtext der Prüfseiten keine Links enthält.
U-09

Links, die eine neue Registerkarte öffnen oder eine Datei herunterladen, sind als solche gekennzeichnet.

n. a. zulässig
wenn keine Links in neue Registerkarten oder zu Dateien führen.
U-10

Eine Suchfunktion steht zur Verfügung.

n. a. zulässig
wenn die Website nach ihrer XML-Sitemap oder, wenn diese fehlt, nach einer Erfassung aller intern verlinkten Seiten höchstens 50 Seiten umfasst.

Lesbarkeit und Inhalt

U-11 bis U-18
U-11

Text mit einer Größe unter 24 Pixel erreicht gegenüber seinem Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1 (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 1.4.3).

U-12

Text ab 24 Pixel Größe sowie Bedienelemente und Grafiken mit Informationsgehalt erreichen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3 : 1 (WCAG 2.2, Erfolgskriterien 1.4.3 und 1.4.11).

U-13

Text, der über Bildern oder Videos liegt, erreicht an jeder Stelle die Kontrastwerte der Unterkriterien U-11 und U-12.

n. a. zulässig
wenn auf den Prüfseiten kein Text über Bildern oder Videos liegt.
U-14

Videos mit gesprochener Sprache verfügen über Untertitel (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 1.2.2).

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Videos mit gesprochener Sprache enthalten.
U-15

Längere Texte sind durch Zwischenüberschriften, Absätze oder Listen gegliedert. Kein Absatz umfasst auf großen Bildschirmen mehr als zwölf Zeilen.

U-16

Der erste sichtbare Bildschirmbereich der Startseite benennt in Wort oder Bild, was die Website anbietet.

U-17

Eine Kontaktmöglichkeit ist von jeder Prüfseite aus mit höchstens einem Klick erreichbar.

U-18

Impressum und Datenschutzerklärung sind von jeder Prüfseite aus mit höchstens einem Klick erreichbar.

Formulare

U-19 bis U-26
U-19

Jedes Formularfeld hat eine sichtbare Beschriftung, die auch während der Eingabe erhalten bleibt. Ein Platzhaltertext allein gilt nicht als Beschriftung.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten kein Formular enthalten.
U-20

Pflichtfelder sind vor dem Absenden als solche gekennzeichnet.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten kein Formular enthalten.
U-21

Fehlerhafte Eingaben werden am betroffenen Feld gemeldet. Die Meldung nennt, wie der Fehler zu beheben ist.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten kein Formular enthalten.
U-22

Nach einer Fehlermeldung bleiben die bereits eingegebenen Daten erhalten.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten kein Formular enthalten.
U-23

Nach dem Absenden erscheint eine eindeutige Bestätigung.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten kein Formular enthalten.
U-24

Formularfelder verwenden passende Eingabetypen und Angaben zur automatischen Vervollständigung, sodass Mobilgeräte die passende Tastatur anzeigen.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten kein Formular enthalten.
U-25

Ein Formular zeigt je Schritt höchstens zehn Eingabefelder.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten kein Formular enthalten.
U-26

Während der Übermittlung zeigt die Absendeschaltfläche einen Ladezustand und verhindert ein doppeltes Absenden.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten kein Formular enthalten.

Mobile Nutzung

U-27 bis U-34
U-27

Die Prüfseiten sind in allen Prüfumgebungen ohne Vergrößern nutzbar. Inhalte passen sich der Fensterbreite an.

U-28

Tippflächen sind auf kleinen Bildschirmen mindestens 24 × 24 Pixel groß oder halten zu benachbarten Tippflächen einen Abstand ein, der diese Fläche gewährleistet (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 2.5.8).

U-29

Das Menü auf kleinen Bildschirmen lässt sich öffnen, vollständig bedienen und ohne Seitenwechsel wieder schließen.

U-30

Inhalte, die bei Mausbedienung erst beim Überfahren erscheinen, sind auf Mobilgeräten ebenfalls zugänglich.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Inhalte enthalten, die erst beim Überfahren erscheinen.
U-31

Die Prüfseiten sind auf Mobilgeräten im Hoch- und im Querformat nutzbar (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 1.3.4).

U-32

Das Vergrößern der Ansicht ist nicht unterbunden. Eine Vergrößerung auf 200 Prozent ist möglich.

U-33

Dauerhaft eingeblendete Elemente wie Kopfleisten, Banner oder Chat-Schaltflächen verdecken auf kleinen Bildschirmen zusammen höchstens 25 Prozent der Fensterhöhe. Einwilligungsdialoge bleiben außer Betracht.

U-34

Telefonnummern und E-Mail-Adressen lassen sich auf Mobilgeräten direkt antippen.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten weder eine Telefonnummer noch eine E-Mail-Adresse enthalten.

Barrierefreiheit

U-35 bis U-42
U-35

Alle Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar und bedienbar. Der Tastaturfokus wird an keiner Stelle festgehalten.

U-36

Der Tastaturfokus ist jederzeit sichtbar (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 2.4.7).

U-37

Die Reihenfolge des Tastaturfokus entspricht der visuellen Reihenfolge der Inhalte.

U-38

Bilder mit Informationsgehalt haben einen Alternativtext, der diesen Inhalt wiedergibt. Dekorative Bilder sind für assistive Technologien ausgeblendet.

U-39

Jede Prüfseite hat genau eine Überschrift der ersten Ebene. Die Überschriftenebenen sind ohne Auslassung verschachtelt.

U-40

Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt und Fußbereich sind semantisch ausgezeichnet. Das Sprachattribut der Seite ist gesetzt.

U-41

Die Website berücksichtigt die Systemeinstellung zur Reduzierung von Bewegung. Automatisch ablaufende Bewegungen von mehr als fünf Sekunden Dauer lassen sich anhalten (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 2.2.2).

U-42

Automatisierte Prüfung der Barrierefreiheit mit axe DevTools.

Messprüfsatz
Verstöße der Schweregrade „critical“ und „serious“, alle Prüfseiten zusammen · axe DevTools
3 P.
0
2 P.
1 bis 3
1 P.
4 bis 10
0 P.
mehr als 10

Kreativität & Innovation

51 Unterkriterien · Gewicht 20 %

Eigenständigkeit

K-01 bis K-13
K-01

Die Startseite gleicht in Abfolge und Aufbau ihrer Abschnitte keiner Vorlage, die der Hersteller des verwendeten Systems oder dessen offizieller Vorlagenmarktplatz anbietet.

K-02

Mindestens eine Komponente ist eigens für das Projekt entwickelt und gehört nicht zum Standardumfang des verwendeten Systems.

K-03

Mehr als die Hälfte der Fotografien auf den Prüfseiten ist eigens für das Projekt oder die Marke entstanden. Die Jury prüft dies durch eine umgekehrte Bildsuche.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Fotografien enthalten.
K-04

Illustrationen, Grafiken oder 3D-Darstellungen sind eigens für das Projekt erstellt.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten weder Illustrationen noch Grafiken noch 3D-Darstellungen enthalten.
K-05

Ein grafisches Element, das weder Logo noch Schrift ist, kehrt als Form, Muster oder Bildmarke auf allen Prüfseiten wieder.

K-06

Mindestens eine verwendete Schrift ist weder eine Systemschrift noch die Standardschrift der verwendeten Vorlage.

K-07

Icons sind eigens gestaltet oder ein lizenzierter Satz ist erkennbar an die Formensprache der Website angepasst.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Icons enthalten.
K-08

Auf allen Prüfseiten kehren mindestens drei der folgenden Merkmale der Marke wieder: Hausfarbe, Hausschrift, Bildmarke, Muster und Bildstil.

K-09

Die zentralen Aussagen der Startseite sind eigens verfasst. Eine Suche nach den drei ersten Sätzen der Startseite ergibt keine wortgleiche Fundstelle auf einer anderen Website.

K-10

Anrede und Tonalität sind auf allen Prüfseiten einheitlich.

K-11

Schaltflächen tragen Beschriftungen, die die ausgelöste Handlung benennen. Allgemeine Beschriftungen wie „Absenden“, „Weiter“ oder „Mehr“ ohne Bezug zum Gegenstand gelten als Befund.

K-12

Animationen und Übergänge sind eigens für das Projekt gestaltet und beschränken sich nicht auf unveränderte Standardeffekte eines Baukastens.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine Animationen enthalten.
K-13

Navigation, Fußbereich oder Fehlerseite enthalten mindestens eine Illustration, eine Animation oder ein eigens gestaltetes Grafikelement.

Konzept und Idee

K-14 bis K-26
K-14

Die bei der Einreichung beschriebene Leitidee ist auf den Prüfseiten durch mindestens ein erkennbares Gestaltungsmittel umgesetzt.

K-15

Mindestens ein Gestaltungsmittel, das die Leitidee umsetzt, erscheint im ersten sichtbaren Bildschirmbereich der Startseite.

K-16

Die Gestaltung zeigt Materialien, Motive oder Werkzeuge aus dem Tätigkeitsfeld des Auftraggebers, die über Fotografien seiner Produkte hinausgehen.

K-17

Die Startseite enthält mindestens einen Abschnitt, der keiner der folgenden Grundformen entspricht: Bild mit Text, Kartenraster, Textspalten, Logoleiste, Zitat und Kontaktformular.

K-18

Mindestens ein Inhalt wird als interaktive Grafik, Konfigurator, Rechner, Zeitleiste, Karte oder Gegenüberstellung vermittelt.

Wahlprüfsatz
zählt zum Wahlpool nach § 7 Absatz 7.
K-19

In der Navigation stammt mindestens eine Bezeichnung aus dem Tätigkeitsfeld des Auftraggebers und ist kein allgemeiner Begriff wie „Leistungen“, „Über uns“ oder „Kontakt“. Die Anforderung des Unterkriteriums U-03 bleibt gewahrt.

K-20

Drei oder mehr Bilder bilden eine Serie, weil sie dieselben Personen, denselben Ort oder dieselbe Perspektive zeigen.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten weniger als drei Bilder enthalten.
K-21

Mindestens ein Element reagiert auf Scrollen, Zeigerbewegung oder Berührung mit einer eigens gestalteten Animation, die keine Navigationsfunktion hat.

K-22

Auf wenigstens zwei Unterseiten erscheint außerhalb von Kopf- und Fußbereich ein Gestaltungselement der Startseite.

K-23

Inhalte sind für das Web aufbereitet. Druckmaterialien wie PDF-Broschüren bilden auf keiner Prüfseite den Hauptinhalt.

K-24

Bewegung, Interaktion, Ton oder Personalisierung dienen an mindestens einer Stelle der Vermittlung eines Inhalts.

K-25

Ein Gestaltungsmittel, das die Leitidee nach K-14 umsetzt, kehrt in mindestens einer Handlungsaufforderung wieder.

K-26

Vor dem Fußbereich der Startseite steht ein Schlussabschnitt mit eigener Überschrift und Handlungsaufforderung.

Mut und Ausdruck

K-27 bis K-38
K-27

In mindestens einem der Merkmale Layout, Typografie, Farbe, Bildsprache und Navigation weicht die Website von ihrer Branche ab. Vergleichsmaßstab sind die ersten zehn organischen Ergebnisse einer Google-Suche nach der bei der Einreichung angegebenen Branche, ausgeführt am Prüftag in Deutschland ohne Anmeldung. Ein Merkmal weicht ab, wenn höchstens zwei der zehn Vergleichswebsites es ebenfalls aufweisen.

K-28

Die Gestaltungsmerkmale nach K-27 sind in allen Prüfumgebungen umgesetzt und entfallen auf kleinen Bildschirmen nicht.

n. a. zulässig
wenn K-27 mit 0 Punkten bewertet ist.
K-29

Mindestens eine Überschrift der Startseite ist in P1 wenigstens viermal so groß gesetzt wie der Fließtext.

K-30

Ein Bild-, Video- oder Textelement der Startseite nimmt in P1 die volle Fensterbreite und mindestens 60 Prozent der Fensterhöhe ein.

K-31

Keine Fotografie der Startseite stammt unverändert aus einer Bilddatenbank. Die Jury prüft dies durch eine umgekehrte Bildsuche.

n. a. zulässig
wenn die Startseite keine Fotografien enthält.
K-32

Die zentralen Aussagen der Startseite enthalten konkrete Angaben wie Zahlen, Namen, Orte oder Belege.

K-33

Mindestens zwei Abschnitte der Startseite verwenden dasselbe vom Raster abweichende Mittel. In Betracht kommen die Überlagerung von Bild und Text, über den Rand angeschnittene Elemente und eine asymmetrische Spaltenaufteilung.

K-34

Ein Ablauf, eine Veränderung oder ein Größenvergleich wird durch eine Animation dargestellt.

Wahlprüfsatz
zählt zum Wahlpool nach § 7 Absatz 7.
K-35

Ton, Video oder eine 3D-Darstellung wird an mindestens einer Stelle mit inhaltlichem Bezug eingesetzt.

K-36

Neben Bild, Überschrift, Unterzeile und Schaltfläche enthält der erste sichtbare Bildschirmbereich der Startseite mindestens eine Animation, ein interaktives Element oder ein eigenes Grafikelement.

K-37

Drei oder mehr verschiedene Elemente reagieren auf Interaktion mit einer Rückmeldung, die über einen Farbwechsel und eine Unterstreichung hinausgeht.

K-38

Die Website weist mindestens eines der folgenden Details auf: eine gestaltete Textmarkierung, einen eigenen Mauszeiger, einen gestalteten Ladezustand oder einen Hinweis im Quelltext oder in der Konsole.

Wahlprüfsatz
zählt zum Wahlpool nach § 7 Absatz 7.

Interaktion und Erzählung

K-39 bis K-51
K-39

Die Startseite beginnt mit einem Abschnitt, der das Angebot benennt, und endet mit einem Abschnitt, der eine Handlungsaufforderung enthält. Dazwischen liegen mindestens drei weitere Abschnitte.

K-40

Mindestens zwei Abschnittsübergänge der Startseite sind durch Bewegung, Überblendung oder ein Bildelement gestaltet, das über die Abschnittsgrenze hinausreicht.

K-41

Scrollgesteuerte Effekte sind an den Inhalt gekoppelt und lassen sich in beiden Scrollrichtungen nachvollziehen.

n. a. zulässig
wenn die Prüfseiten keine scrollgesteuerten Effekte enthalten.
K-42

Mindestens ein interaktives Element erschließt zusätzliche Inhalte, die ohne die Interaktion nicht sichtbar sind.

K-43

Nutzer können die Darstellung durch Filter, Sortierung, Konfiguration, Vergleich oder Personalisierung verändern.

Wahlprüfsatz
zählt zum Wahlpool nach § 7 Absatz 7.
K-44

Erzählt wird mindestens eine konkrete Geschichte über ein Projekt, eine Person, eine Herkunft oder einen Anwendungsfall. Sie hat einen Ausgangspunkt und ein Ergebnis.

Wahlprüfsatz
zählt zum Wahlpool nach § 7 Absatz 7.
K-45

Mindestens eine Person hinter dem Projekt oder dem Unternehmen wird mit Namen und Porträt oder mit Namen und Zitat vorgestellt.

Wahlprüfsatz
zählt zum Wahlpool nach § 7 Absatz 7.
K-46

Mindestens ein Abschnitt vermittelt seine Aussage überwiegend über Bild, Grafik oder Bewegung.

K-47

Inhalt oder Darstellung passen sich an Datum, Tageszeit, Standort, Fortschritt oder einen früheren Besuch an.

Wahlprüfsatz
zählt zum Wahlpool nach § 7 Absatz 7.
K-48

In längeren Abläufen oder Erzählungen zeigt eine Fortschrittsanzeige, eine Kapitelmarke oder eine Schrittnummer die aktuelle Position an.

Wahlprüfsatz
zählt zum Wahlpool nach § 7 Absatz 7.
K-49

Von den fortgeschrittenen Techniken aus Anlage 2 Teil D ist mindestens eine auf einer Prüfseite eingesetzt. Ein Einsatz allein für eine Ladeanzeige zählt nicht.

K-50

Die Techniken nach K-49 funktionieren in allen Prüfumgebungen oder werden dort durch eine gleichwertige Darstellung ersetzt.

n. a. zulässig
wenn K-49 mit 0 Punkten bewertet ist.
K-51

Ein Leitmotiv aus Bild, Form, Begriff oder Bewegung tritt sowohl am Anfang als auch am Ende der Startseite auf.

Technik & Performance

18 Unterkriterien · Gewicht 20 %

Ladezeit

T-01 bis T-06
T-01

Largest Contentful Paint (LCP).

Messprüfsatz
Werkzeug: Lighthouse
3 P.
bis 2,5 s
2 P.
bis 3,5 s
1 P.
bis 5,0 s
0 P.
über 5,0 s
T-02

Cumulative Layout Shift (CLS).

Messprüfsatz
Werkzeug: Lighthouse
3 P.
bis 0,05
2 P.
bis 0,10
1 P.
bis 0,25
0 P.
über 0,25
T-03

Total Blocking Time (TBT).

Messprüfsatz
Werkzeug: Lighthouse
3 P.
bis 200 ms
2 P.
bis 400 ms
1 P.
bis 800 ms
0 P.
über 800 ms
T-04

First Contentful Paint (FCP).

Messprüfsatz
Werkzeug: Lighthouse
3 P.
bis 1,5 s
2 P.
bis 1,8 s
1 P.
bis 3,0 s
0 P.
über 3,0 s
T-05

Übertragene Datenmenge der Startseite beim ersten Aufruf.

Messprüfsatz
Übertragene Datenmenge der Startseite bis zum Ereignis „load“ · Chrome DevTools, Netzwerkanalyse
3 P.
bis 1,5 MB
2 P.
bis 3,0 MB
1 P.
bis 5,0 MB
0 P.
über 5,0 MB
T-06

Einsparpotenzial bei der Auslieferung von Bildern auf der Startseite.

Messprüfsatz
Einsparpotenzial bei der Bildauslieferung, Startseite · Lighthouse
3 P.
unter 50 KB
2 P.
unter 200 KB
1 P.
unter 500 KB
0 P.
ab 500 KB

Code-Qualität und Standards

T-07 bis T-12
T-07

Fehler im HTML-Code der Prüfseiten.

Messprüfsatz
Meldungen der Stufe „Error“, Mittel je Prüfseite · Nu Html Checker (W3C)
3 P.
bis 5
2 P.
bis 20
1 P.
bis 60
0 P.
über 60
T-08

JavaScript-Fehler in der Browserkonsole.

Messprüfsatz
JavaScript-Fehler beim Aufruf und bei der Bedienung aller Prüfseiten in P1 · Chrome DevTools, Konsole
3 P.
0
2 P.
1 bis 2
1 P.
3 bis 5
0 P.
über 5
T-09

Lighthouse-Kategorie „SEO“.

Messprüfsatz
Punktzahl der Kategorie „SEO“ · Lighthouse
3 P.
100
2 P.
ab 90
1 P.
ab 70
0 P.
unter 70
T-10

Lighthouse-Kategorie „Best Practices“.

Messprüfsatz
Punktzahl der Kategorie „Best Practices“ · Lighthouse
3 P.
100
2 P.
ab 90
1 P.
ab 75
0 P.
unter 75
T-11

Jede Prüfseite verfügt über einen Seitentitel, eine Seitenbeschreibung und die Open-Graph-Angaben og:title, og:description und og:image.

T-12

Die Prüfseiten zeigen in allen Prüfumgebungen dieselben Inhalte und Funktionen.

Sicherheit und Stabilität

T-13 bis T-15
T-13

Die Website wird ausschließlich über HTTPS mit gültigem Zertifikat ausgeliefert. Aufrufe über HTTP werden dauerhaft mit dem Statuscode 301 oder 308 auf HTTPS umgeleitet.

T-14

Sicherheitsrelevante HTTP-Header.

Messprüfsatz
Gesetzte Header aus der Liste in Teil C, Nummer 6 · Abruf der Serverantwort der Startseite
3 P.
5 oder 6
2 P.
3 oder 4
1 P.
1 oder 2
0 P.
keiner
T-15

Interne Links der Prüfseiten, die zu einem Fehler führen.

Messprüfsatz
Interne Links mit Statuscode 4xx oder 5xx · Abruf aller internen Links der Prüfseiten
3 P.
0
2 P.
1
1 P.
2 bis 3
0 P.
über 3

Nachhaltigkeit und Datensparsamkeit

T-16 bis T-18
T-16

CO₂-Bewertung der Startseite.

Messprüfsatz
Bewertungsstufe nach dem Sustainable Web Design Model, Version 4 · Website Carbon Calculator
3 P.
A+ oder A
2 P.
B
1 P.
C oder D
0 P.
E oder F
T-17

Vor der Einwilligung lädt die Website keine Tracking-, Analyse- oder Marketing-Skripte von Drittanbietern. Jedes vorzeitig geladene Skript gilt als wesentlicher Befund.

T-18

Bilder, Videos und eingebettete Inhalte außerhalb des ersten sichtbaren Bildschirmbereichs werden erst bei Annäherung geladen. Videos werden nicht vollständig vorgeladen, bevor sie abgespielt werden.

n. a. zulässig
wenn sich außerhalb des ersten sichtbaren Bildschirmbereichs keine Bilder, Videos oder eingebetteten Inhalte befinden.

Anlage 2

Prüfumgebungen und Messwerte

Teil APrüfumgebungen

KennungGeräteklasseSystemBrowserFenster in Pixeln
P1DesktopmacOSChrome1440 × 900
P2DesktopmacOSSafari1440 × 900
P3DesktopWindowsEdge1920 × 1080
P4TabletiPadOSSafari820 × 1180, Hochformat
P5SmartphoneiOSSafari390 × 844
P6SmartphoneAndroidChrome412 × 915

Große Bildschirme im Sinne des Prüfkatalogs sind die Prüfumgebungen P1 bis P3. Kleine Bildschirme sind P5 und P6.

Mobilgeräte sind die Prüfumgebungen P4 bis P6. Für das Unterkriterium U-31 werden sie zusätzlich im Querformat geprüft.

Der erste sichtbare Bildschirmbereich ist der Teil einer Prüfseite, der in der jeweiligen Prüfumgebung nach dem Laden ohne Scrollen sichtbar ist.

Teil BMessprüfsätze und Grenzwerte

Die Punktzahl eines Messprüfsatzes ergibt sich ausschließlich aus dem gemessenen Wert. Grenzwerte, die mit „bis“ angegeben sind, schließen den genannten Wert ein.

PrüfsatzMessgröße und Werkzeug3 Punkte2 Punkte1 Punkt0 Punkte
U-42Verstöße der Schweregrade „critical“ und „serious“, alle Prüfseiten zusammenaxe DevTools01 bis 34 bis 10mehr als 10
T-01Largest Contentful PaintLighthousebis 2,5 sbis 3,5 sbis 5,0 süber 5,0 s
T-02Cumulative Layout ShiftLighthousebis 0,05bis 0,10bis 0,25über 0,25
T-03Total Blocking TimeLighthousebis 200 msbis 400 msbis 800 msüber 800 ms
T-04First Contentful PaintLighthousebis 1,5 sbis 1,8 sbis 3,0 süber 3,0 s
T-05Übertragene Datenmenge der Startseite bis zum Ereignis „load“Chrome DevTools, Netzwerkanalysebis 1,5 MBbis 3,0 MBbis 5,0 MBüber 5,0 MB
T-06Einsparpotenzial bei der Bildauslieferung, StartseiteLighthouseunter 50 KBunter 200 KBunter 500 KBab 500 KB
T-07Meldungen der Stufe „Error“, Mittel je PrüfseiteNu Html Checker (W3C)bis 5bis 20bis 60über 60
T-08JavaScript-Fehler beim Aufruf und bei der Bedienung aller Prüfseiten in P1Chrome DevTools, Konsole01 bis 23 bis 5über 5
T-09Punktzahl der Kategorie „SEO“Lighthouse100ab 90ab 70unter 70
T-10Punktzahl der Kategorie „Best Practices“Lighthouse100ab 90ab 75unter 75
T-14Gesetzte Header aus der Liste in Teil C, Nummer 6Abruf der Serverantwort der Startseite5 oder 63 oder 41 oder 2keiner
T-15Interne Links mit Statuscode 4xx oder 5xxAbruf aller internen Links der Prüfseiten012 bis 3über 3
T-16Bewertungsstufe nach dem Sustainable Web Design Model, Version 4Website Carbon CalculatorA+ oder ABC oder DE oder F

Teil CMessverfahren

  1. Lighthouse-Messungen erfolgen in der Prüfumgebung P1 im Modus „Navigation“ mit dem Gerätetyp „Mobil“, der voreingestellten simulierten Drosselung und geleertem Zwischenspeicher.
  2. Für T-01 bis T-04, T-09 und T-10 wird jede Prüfseite dreimal gemessen. Maßgeblich ist der Median der drei Messungen. Über alle Prüfseiten wird das arithmetische Mittel der Mediane gebildet. Die Messprüfsätze T-05, T-06, T-14 und T-16 beziehen sich allein auf die Startseite.
  3. Die automatisierte Prüfung der Barrierefreiheit (U-42) erfolgt mit axe DevTools in der am 4. Januar 2027 aktuellen Version auf allen Prüfseiten in der Prüfumgebung P1.
  4. HTML-Fehler (T-07) werden mit dem Nu Html Checker des W3C ermittelt. Gezählt werden ausschließlich Meldungen der Stufe „Error“.
  5. Die Messungen erfolgen von einem Rechner mit kabelgebundener Internetverbindung in Deutschland.
  6. Für T-14 zählen die Header Strict-Transport-Security, Content-Security-Policy, X-Content-Type-Options, Referrer-Policy und Permissions-Policy sowie X-Frame-Options oder alternativ die Direktive frame-ancestors innerhalb der Content-Security-Policy.
  7. Die CO2-Bewertung (T-16) erfolgt mit dem Website Carbon Calculator auf Grundlage des Sustainable Web Design Model in Version 4.

Teil DFortgeschrittene Techniken nach K-49

  • WebGL oder WebGPU
  • programmierte Animation in Canvas oder SVG
  • 3D-Darstellung im Browser
  • View Transitions API
  • scrollgesteuerte Animation
  • Variable Fonts mit animierten oder interaktiv gesteuerten Achsen
  • Web Audio API
  • Echtzeitdaten über eine Schnittstelle
  • installierbare Progressive Web App
  • KI-gestützte Funktion mit Nutzerinteraktion

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Die vollständige Ordnung als PDF.

Bewertungs- und Juryordnung mit Prüfkatalog und beiden Anlagen. Fassung 1.2 vom 13. Oktober 2026, 34 Seiten im Querformat, 0,9 MB.

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